Faktencheck II (Ergänzungen) zum neuen CO2-Gesetz (CH)

Im Vorfeld der Abstimmung (13. Juni) über das neue Schweizer CO2-Gesetz (Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen)  schaltet zur Zeit die «fossile Lobby»  (SVP, Automobilverbände, Mineralölbranche...) auf Facebook im grossen Stil (z.B. unter «Missratenes CO2-Gesetz Nein») bezahlte Anzeigen  mit „gesponserte“  Desinformation (Fake-news, falsche und/oder unbelegte Aussagen/ Zahlen..) auf.  

Kritische Kommentare, welche die Falschaussagen fundiert widerlegen, werden gelöscht. Kritiker werden blockiert, so dass sie keine Kommentare mehr abgeben können.

 

Im folgenden werden die diversen Aussagen einem Faktencheck unterzogen.

1. Die Aussage «das CO2-Gesetz führt zu grossen Mehrkosten für breite Bevölkerungskreise» ist falsch!

Richtig ist: Die CO2-Abgaben erfolgen sozialverträglich und nach dem Verursacherprinzip. Die Abgabenerträge werden zum grösseren Teil an die Bevölkerung und an die Wirtschaft rückverteilt. Wer wenig Treibhausgasemissionen verursacht erhält mehr rückvergütet als er/sie an Abgaben bezahlt hat. Das ist besonders für die Bevölkerungsteile mit geringeren Einkommen und tieferem Konsumniveau der Fall.

 

siehe: BAFU, 25.9.2020, "Totalrevision des CO2-Gesetzes", Präsentation 20.10.20 (PDF)

2. Die Gegner des totalrevidierten Schweizer CO2-Gesetzes vertreten den Standpunkt, die kleine Schweiz alleine könne das Klima nicht retten.

Damit haben sie recht.

Deshalb hat die Schweiz sich mit aktuell 190 weiteren Staaten – das sind praktisch alle Staaten auf der Welt – (im Klimaabkommen von Paris 2015) zusammengetan, die sich mit der «Übereinkommen von Paris» zu folgendem verpflichtet:

  • Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau; Anstrengungen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Dadurch sollen die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels deutlich reduziert werden;
  • Erhöhung der Fähigkeit, sich an die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels anzupassen, Förderung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen sowie Förderung einer Entwicklung, die mit geringen Treibhausgasemissionen einhergeht und zugleich die Nahrungsmittelproduktion nicht bedroht;
  • Vereinbarkeit der Finanzströme mit einem Weg hin zu niedrigen Treibhausgasemissionen und klimaresistenter Entwicklung.
  • Das neue CO2-Gesetz dient also nicht dazu, die Welt zu retten.

Es dient «nur» dazu, die eingegangene Verpflichtung einzuhalten, wie man es von zuverlässigen Vertragspartnern sollte erwarten können. Eine Ablehnung am 13. Juni würde uns um Jahre zurückwerfen und wie bei einer Kurve, in der man erst spät bremst, steigt mit jedem Moment des Zögerns die Gefahr, dass wir die «Kurve nicht mehr schaffen» werden.

siehe auch: 

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